Steuerstrafrecht in Kassel

Steuerstrafrecht in Kassel

Beim Steuerstrafrecht in Kassel geht es vor allem um Steuerhinterziehung. Wer verdächtigt wird, durch falsche, unvollständige oder unterlassene Angaben steuerlich zu Unrecht profitiert zu haben, muss mit Strafverfolgung rechnen. Die Steuerermittlung in Kassel wendet für die Aufdeckung von Steuerdelikten verschiedene Mittel an – von der Befragung bis zur Hausdurchsuchung oder der Beschlagnahme von Akten und Datenträgern. Was tun, wenn die Steuerfahnder eine Privatperson oder einen Unternehmer ins Visier nehmen?

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Worum geht es im Steuerstrafrecht in Kassel?

Was ist Steuerstrafrecht? Beim Steuerstrafrecht geht es praktisch um zwei Rechtsgebiete: Steuerrecht und Strafrecht.

  • Im Steuerrecht geht es darum, welche steuerliche Belastungen für Privatpersonen und Unternehmen gelten. Es geht um die rechtliche Grundlage von Steuern.
  • Im Strafrecht geht es letztlich um Geldstrafe und Freiheitsstrafe, die wegen der Erfüllung strafrechtlicher Tatbestände verhängt werden.
  • Das Steuerstrafrecht regelt Sanktionen im Zusammenhang mit Steuerdelikten. Ein steuerlich relevanter Tatbestand ist zum Beispiel die Steuerhinterziehung (§ 370 AO).

Während es im Steuerrecht darum geht, wer wie viel Steuern zahlen muss, geht es im Steuerstrafrecht darum, welche Strafen infrage kommen, wenn ein Steuerpflichtiger durch falsche Angaben Steuern hinterzieht.

Welche Sanktionen gibt es im Steuerstrafrecht?

Steuerrecht und Steuerstrafrecht: Für den Betroffenen ist es hier besonders schwierig, seine Rechte zu wahren. Denn immer drohen für ihn zwei empfindliche Nachteile: die Rückzahlung von Steuern und eine zusätzliche Sanktion (Geldbuße, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe). Während der Beschuldigte in einem Strafverfahren umfangreiche Rechte hat (zum Beispiel das Schweigerecht) ist der Steuerpflichtige im Steuerrecht zu umfangreichen Auskünften verpflichtet. Es ist hier nicht immer leicht, einen Ausgleich zu finden.

Tipp: Setzen Sie sich als Beschuldigter in einem Steuerstrafverfahren mit einem Rechtsanwalt in Verbindung, der sich auf beiden Rechtsgebieten gut auskennt. Ideal ist ein Rechtsanwalt, der gleichzeitig Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht ist.

Welche Tatbestände des Steuerstrafrechts gibt es?

Steuerstrafrecht in Kassel ist ein komplexes Rechtsgebiet. Die infrage kommenden Tatbestände sind jedoch überschaubar.

Der in der Praxis mit Abstand wichtigste Tatbestand des Steuerstrafrechts ist die Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Das Verschweigen, die unrichtige oder unvollständige Angabe von steuerlich erheblichen Tatsachen gegenüber den Finanzbehörden kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. In besonders schweren Fällen kann sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren verhängt werden.

Neben der Steuerhinterziehung gibt es noch weitere Steuerstraftatbestände:

  • Bannbruch (§ 372 AO): Die Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr von Gegenständen, wenn dies gegen ein Verbot verstößt.
  • Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel (§ 373 AO).
  • Steuerhehlerei (§ 374 AO): Diesen Tatbestand begeht, wer Erzeugnisse oder Waren ankauft und dabei die anfallenden Verbrauchssteuern beziehungsweise Ausfuhr- oder Einfuhrabgaben hinterzogen oder einen Bannbruch (§ 372 AO) begangen hat.

Außerdem gibt es noch die in der Praxis wichtige leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO). Streng genommen fällt dieser Tatbestand jedoch nicht unter das Steuerstrafrecht, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die nur mit einer Geldbuße verfolgt werden kann. Eine Freiheitsstrafe ist hierfür nicht möglich.

Steuerstrafrecht in Kassel: Worauf muss ich als Beschuldigter achten?

Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Kassel

Für die Verfolgung von Taten im Steuerstrafrecht in Kassel ist die Steuerermittlung in Kassel zuständig. Steuerfahnder sind damit beauftragt, steuerlich relevante Straftaten aufzudecken. Hierfür stehen ihnen verschiedene Ermittlungsmethoden zur Verfügung. Das sind zum Beispiel die Durchsuchung von Geschäftsräumen oder die Beschlagnahme von Dokumenten, Computern oder Festplatten.

Oft wird Ihnen bei einem bestehenden Verdacht auf eine Steuerstraftat in Kassel zunächst ein Schreiben mit Fragen zum Sachverhalt zugestellt. Es ist wichtig, dass Sie spätestens dann einen Rechtsanwalt aufsuchen, um mit diesem das weitere Vorgehen zu besprechen.

Je nach Einzelfall kann es im Steuerstrafrecht in Kassel vorteilhaft sein, den Schwerpunkt auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Steuerermittlung zu setzen, um eine möglichst milde Sanktion (zum Beispiel auch eine Einstellung des Verfahrens) zu erreichen. In den meisten Fällen kommt es bei der Auswahl einer Verteidigungsstrategie darauf an, wie die Beweislage aussieht.

Welche Rechte habe ich bei einer Durchsuchung?

Wenn die Steuerfahnder bei Ihnen vor der Tür stehen, sollten Sie sich zunächst die Ausweise der Ermittler zeigen lassen. Bleiben Sie ruhig, machen Sie keine Angaben zur Sache und setzen Sie sich mit einem Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Kassel in Verbindung. Sorgen Sie für eine möglichst gute Atmosphäre. Bleiben Sie also höflich und freundlich. Sie müssen aber nicht aktiv an Ihrer Überführung mitwirken. Vermeiden Sie unbedingt diese typischen Fehler:

  • Gespräche mit den Ermittlern. Es gilt der Grundsatz: Fragen Sie zuerst Ihren Anwalt.
  • Beeinflussen Sie keine Zeugen.
  • Die Arbeit in Ihrem Büro oder Betrieb muss wegen einer Durchsuchung nicht eingestellt werden.

Denken Sie immer daran, dass die Steuerermittlung in der Regel über Expertenwissen verfügt, das die Steuerfahnder konsequent ausnutzen. Als Laie sind Sie deshalb von vornherein in einer schlechteren Position. Mit einem Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Kassel an Ihrer Seite sorgen Sie dafür, dass eine „Waffengleichheit“ besteht. So bewahren Sie sich Ihre Chancen in einem Verfahren im Steuerstrafrecht in Kassel.

Wie kann ich durch eine Selbstanzeige eine Bestrafung wegen Steuerhinterziehung verhindern?

In der Abgabenordnung gibt es eine sogenannte „goldene Brücke“ zur Straffreiheit: die Selbstanzeige. Kurz gesagt: Wer sich selbst anzeigt, verhindert eine Bestrafung. Eine Selbstanzeige ist jedoch an strenge Bedingungen geknüpft. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, läuft die Anzeige ins Leere. Im schlimmsten Fall ist sie kontraproduktiv: Die Steuerermittlung wird auf eine Steuerhinterziehung aufmerksam gemacht, auf die sie ohne die freiwillige Angabe des Betroffenen nicht gekommen wäre – obwohl im Strafrecht der Grundsatz gilt, dass niemand verpflichtet ist, selbst aktiv an seiner Verurteilung mitzuwirken.

Fragen Sie deshalb unbedingt vor einer Selbstanzeige einen auf Steuerstrafrecht in Kassel spezialisierten Rechtsanwalt, ob in Ihrem Fall eine Selbstanzeige vorteilhaft ist. Selbstverständlich ist ein Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet.

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Der Autor

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Redaktion: Kai Kruel