Was ist Vertragsrecht?

Das Vertragsrecht in Kassel und ganz Deutschland umfasst alle Rechtsnormen, die das Zustandekommen, die Durchführung und die Beendigung von Verträgen regeln. Die wichtigsten Vorschriften finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 145 ff. sowie im Schuldrecht.
Anders als oft vermutet existiert kein einzelnes Gesetz zum Thema. Die relevanten Normen verteilen sich auf den allgemeinen Teil des BGB und das Recht der Schuldverhältnisse im zweiten Buch. Grundsätzlich gilt im Vertragsrecht in Kassel wie überall die Vertragsfreiheit: Jeder kann frei entscheiden, ob, mit wem und mit welchem Inhalt er Vereinbarungen trifft. Diese Freiheit wird nur durch zwingende gesetzliche Vorschriften, Sittenwidrigkeit und Verbote eingeschränkt.
Die Vertragsfreiheit umfasst dabei mehrere Aspekte: Die Abschlussfreiheit bestimmt, dass niemand gezwungen werden kann, einen Vertrag einzugehen. Die Inhaltsfreiheit erlaubt es den Parteien, die Bedingungen weitgehend selbst zu bestimmen. Die Formfreiheit ermöglicht Abschlüsse ohne bestimmte Formalien. Das Bundesministerium der Justiz stellt unter gesetze-im-internet.de alle relevanten Gesetzestexte kostenlos zur Verfügung. Wer einen Vertrag in Kassel oder anderswo abschließt, sollte diese Grundprinzipien kennen.
Wie kommt ein Vertrag zustande?
Zwei übereinstimmende Willenserklärungen sind erforderlich: Angebot und Annahme. Ein Vertrag in Kassel oder anderswo entsteht, sobald beide Seiten sich über die wesentlichen Punkte einig sind – auch ohne Unterschrift.
Das Angebot ist die verbindliche Erklärung, eine Vereinbarung zu bestimmten Bedingungen abschließen zu wollen. Die Annahme ist die Zustimmung zu diesem Angebot. Der Grundsatz der Formfreiheit erlaubt mündliche, schriftliche oder konkludente Abschlüsse. Der tägliche Brötchenkauf, das Einsteigen in den Bus oder das Online-Shopping sind wirksame Rechtsgeschäfte.
Laut § 145 BGB ist der Antragende an sein Angebot gebunden, sobald es dem Empfänger zugeht. Die Annahme muss innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen, sonst erlischt das Angebot. Ein Vertrag in Kassel zwischen Geschäftsleuten kommt oft schneller zustande als im Privatbereich, da hier kürzere Reaktionszeiten erwartet werden. Schweigen gilt grundsätzlich nicht als Annahme, außer im kaufmännischen Verkehr unter bestimmten Voraussetzungen.
Welche Vertragsarten gibt es?
Das Vertragsrecht kennt verschiedene Typen mit jeweils eigenen Regelungen. Wer einen Vertrag in Kassel abschließt, sollte wissen, welche Rechte und Pflichten mit dem jeweiligen Vertragstyp verbunden sind:
- Kaufvertrag (§ 433 BGB): Der Verkäufer überträgt Eigentum an einer Sache, der Käufer zahlt den vereinbarten Preis. Bei Mängeln gelten die Gewährleistungsrechte nach §§ 434 ff. BGB.
- Werkvertrag (§ 631 BGB): Der Unternehmer schuldet einen konkreten Erfolg, etwa ein fertig renoviertes Bad oder eine reparierte Heizung. Bleibt der Erfolg aus, bestehen Nachbesserungsansprüche.
- Dienstvertrag (§ 611 BGB): Der Dienstverpflichtete schuldet eine Tätigkeit, nicht aber einen bestimmten Erfolg. Typische Beispiele sind Arbeitsverträge oder Beratungsleistungen.
- Mietvertrag (§ 535 BGB): Der Vermieter überlässt dem Mieter eine Sache zum Gebrauch gegen Zahlung. Die Rechte und Pflichten sind umfangreich geregelt.
- Darlehensvertrag (§ 488 BGB): Der Darlehensgeber überlässt dem Darlehensnehmer Geld zur vorübergehenden Nutzung gegen Zinszahlung und Rückerstattung. Bei Verbraucherdarlehen gelten besondere Schutzvorschriften, etwa das Widerrufsrecht und Pflichtangaben zu Zinsen und Kosten.
Wann hilft ein Anwalt für Vertragsrecht in Kassel?

Bei Vertragsstreitigkeiten, unwirksamen Klauseln oder Zahlungsverweigerung ist anwaltliche Unterstützung oft unverzichtbar. Die Kanzlei Dr. Wilk & Kollegen in Kassel prüft Verträge, setzt Ansprüche durch und vertritt Mandanten außergerichtlich sowie vor Gericht.
Nicht jeder Konflikt um einen Vertrag in Kassel erfordert sofort einen Rechtsstreit. Häufig lassen sich Streitigkeiten durch ein anwaltliches Schreiben oder eine außergerichtliche Einigung lösen. Ein Rechtsanwalt analysiert die Situation, bewertet die Erfolgsaussichten und entwickelt eine passende Strategie.
Gerade bei höheren Streitwerten oder komplexen Konstellationen zahlt sich frühzeitige Beratung aus. Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung sind überschaubar und können größere Schäden verhindern. Bei einem Vertrag in Kassel mit erheblichem wirtschaftlichem Wert sollte die Prüfung vor Unterschrift selbstverständlich sein. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, bei Unsicherheiten rechtzeitig rechtliche Hilfe zu suchen. Auch die Rechtsanwaltskammer Kassel bietet Orientierungshilfe bei der Anwaltssuche.
Typische Mandate im Vertragsrecht
- Vertragsprüfung: Vor Vertragsschluss werden Klauseln auf Wirksamkeit und Risiken geprüft. Unwirksame AGB-Klauseln können den gesamten Vertrag gefährden.
- Vertragsgestaltung: Rechtssichere Vereinbarungen schützen vor späteren Streitigkeiten. Individuelle Klauseln berücksichtigen die Interessen beider Parteien.
- Forderungsdurchsetzung: Bei Zahlungsverweigerung erfolgen Zahlungsaufforderung, Mahnung und bei Bedarf die gerichtliche Klage.
- Mängelrechte: Durchsetzung von Nachbesserung, Minderung oder Schadensersatz bei mangelhafter Leistung.
- Vertragsauflösung: Beratung zu Rücktritt, Kündigung oder Anfechtung mit Prüfung aller rechtlichen Voraussetzungen.
- Gerichtliche Vertretung: Vertretung vor Amtsgericht und Landgericht Kassel in allen Instanzen.
Wann ist ein Vertrag nichtig?
Nichtigkeit bedeutet Unwirksamkeit von Anfang an. Im Vertragsrecht in Kassel wie überall in Deutschland wird ein nichtiger Vertrag behandelt, als wäre er nie geschlossen worden. Die Gründe sind im BGB abschließend geregelt.
Die Rechtsfolgen der Nichtigkeit sind weitreichend: Bereits erbrachte Leistungen müssen zurückgewährt werden. Wer auf die Wirksamkeit vertraut hat, kann unter Umständen Schadensersatz verlangen. Ein nichtiger Vertrag kann nicht durch nachträgliche Genehmigung geheilt werden – anders als ein schwebend unwirksamer Vertrag bei beschränkt Geschäftsfähigen.
- Geschäftsunfähigkeit (§ 104 BGB): Kinder unter 7 Jahren und dauerhaft Geisteskranke können keine wirksamen Rechtsgeschäfte vornehmen.
- Formmangel (§ 125 BGB): Fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Form, ist das Rechtsgeschäft nichtig. Bei Grundstückskäufen ist notarielle Beurkundung zwingend.
- Gesetzliches Verbot (§ 134 BGB): Vereinbarungen über illegale Geschäfte wie Drogenhandel oder Schwarzarbeit sind von Anfang an unwirksam.
- Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB): Wucher oder Vereinbarungen, die gegen grundlegende moralische Vorstellungen verstoßen, sind nichtig.
Was ist der Unterschied zwischen Widerruf und Rücktritt?
Beide Begriffe werden im Vertragsrecht in Kassel oft verwechselt, haben aber unterschiedliche Voraussetzungen. Der Widerruf ist ein reines Verbraucherschutzrecht und gilt nicht bei Geschäften zwischen Unternehmern. Der Rücktritt setzt eine Pflichtverletzung voraus.
Der Widerruf steht ausschließlich Verbrauchern zu – Unternehmer haben bei Geschäften mit anderen Unternehmen (B2B) kein gesetzliches Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht gilt insbesondere bei Fernabsatzverträgen und Haustürgeschäften. Die Frist beträgt 14 Tage ab Erhalt der Ware oder Vertragsschluss. Eine Begründung ist nicht erforderlich – der Verbraucher kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Kosten der Rücksendung trägt in der Regel der Käufer, es sei denn, der Verkäufer übernimmt sie freiwillig. Die IHK informiert ausführlich über die Voraussetzungen und Ausnahmen.
Wichtig für Unternehmer:
Wer als Gewerbetreibender oder Freiberufler einen Vertrag in Kassel abschließt, kann sich nicht auf das Widerrufsrecht berufen. Hier gilt: Verträge sind bindend. Unternehmer sollten daher vor Vertragsschluss besonders sorgfältig prüfen und bei Bedarf anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.
Der Rücktritt setzt eine Pflichtverletzung oder einen vertraglichen Rücktrittsgrund voraus. Er ist in §§ 346 ff. BGB geregelt und erfordert in der Regel eine Fristsetzung zur Nacherfüllung. Wer einen Vertrag rückabwickeln möchte, sollte die Voraussetzungen genau prüfen. Bei erheblichen Mängeln kann die Fristsetzung entbehrlich sein. Die Rückabwicklung erfolgt Zug um Zug: Jede Seite gibt zurück, was sie empfangen hat.
Welche Rechte habe ich bei Mängeln?
Das Vertragsrecht in Kassel gewährt dem Käufer oder Besteller bei mangelhafter Leistung verschiedene Gewährleistungsrechte. Die gesetzliche Frist beträgt zwei Jahre ab Übergabe oder Abnahme.
- Nacherfüllung: Reparatur oder Ersatzlieferung nach Wahl des Käufers
- Minderung: Herabsetzung des Kaufpreises entsprechend dem Mangel
- Rücktritt: Vollständige Rückabwicklung des Geschäfts
- Schadensersatz: Ersatz des durch den Mangel entstandenen Schadens, etwa Folgeschäden oder entgangener Gewinn
Wann werden AGBs Vertragsbestandteil?

Im Vertragsrecht werden Allgemeine Geschäftsbedingungen nur unter bestimmten Voraussetzungen Teil der Vereinbarung. Überraschende oder unangemessene Klauseln sind unwirksam.
Nach § 305 BGB muss der Verwender ausdrücklich auf die AGB hinweisen, dem Vertragspartner die Möglichkeit geben, von den AGB Kenntnis zu nehmen, und der Vertragspartner muss mit ihrer Geltung einverstanden sein. Überraschende Klauseln nach § 305c BGB und unangemessen benachteiligende Klauseln nach § 307 BGB sind unwirksam.
Besonders streng ist die Inhaltskontrolle gegenüber Verbrauchern. Klauseln, die wesentliche Rechte einschränken oder unangemessene Pflichten auferlegen, sind nichtig. Die IHK München stellt umfangreiche Informationen zur wirksamen AGB-Gestaltung bereit. Bei Verträgen zwischen Unternehmern gilt ein weniger strenger Maßstab, da Kaufleute als geschäftserfahren gelten.
Welches Gericht ist bei Vertragsstreitigkeiten in Kassel zuständig?
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Streitwert. Das Amtsgericht Kassel ist für Streitwerte bis 5.000 Euro zuständig, das Landgericht Kassel ab 5.000 Euro.
Der Streitwert entspricht dem wirtschaftlichen Interesse an der Sache – also etwa dem Kaufpreis, der strittigen Forderung oder dem Wert der mangelhaften Leistung. Im Vertragsrecht spielt neben der sachlichen Zuständigkeit auch die örtliche Zuständigkeit eine Rolle: Grundsätzlich ist das Gericht am Wohnsitz des Beklagten zuständig. Bei Verbraucherverträgen kann auch am Wohnsitz des Verbrauchers geklagt werden.
Die Verfahrensdauer hängt von der Komplexität des Falls und der Auslastung des Gerichts ab. Im Durchschnitt dauert ein Zivilprozess am Amtsgericht 6 bis 12 Monate, am Landgericht entsprechend länger. Vor Klageerhebung sollte immer geprüft werden, ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist – das spart Zeit und Kosten.
| Streitwert | Zuständiges Gericht | Adresse | Anwaltszwang |
|---|---|---|---|
| Bis 5.000 € | Amtsgericht Kassel | Frankfurter Str. 9, 34117 Kassel | Nein |
| Ab 5.000 € | Landgericht Kassel | Frankfurter Str. 9, 34117 Kassel | Ja |
| Berufung (AG) | Landgericht Kassel | Frankfurter Str. 9, 34117 Kassel | Ja |
| Berufung (LG) | OLG Frankfurt | Zeil 42, 60313 Frankfurt | Ja |
Wichtig: Vor dem Landgericht und höheren Instanzen besteht Anwaltszwang. Eine Vertretung ist dort nur durch einen zugelassenen Rechtsanwalt möglich.
Haben Sie Fragen zum Vertragsrecht in Kassel?
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung. Kanzlei Dr. Wilk & Kollegen in Kassel - Telefon 0561 / 701600.
Häufige Fragen zu Verträgen in Kassel
Ist ein mündlicher Vertrag gültig?
Ja, mündliche Vereinbarungen grundsätzlich gültig und rechtlich bindend. Das Problem liegt in der Beweisbarkeit – im Streitfall steht Aussage gegen Aussage. Ausnahmen gelten nur bei gesetzlich vorgeschriebener Form, etwa bei Grundstückskäufen, Bürgschaften oder Eheverträgen.
Wie lange ist die Widerrufsfrist?
Für Verbraucher 14 Tage ab Erhalt der Ware oder Vertragsschluss bei Dienstleistungen. Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage. Wichtig: Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher, nicht für Unternehmer bei B2B-Geschäften.
Was passiert bei Vertragsbruch?
Im Vertragsrecht in Kassel hat die geschädigte Partei mehrere Optionen: Sie kann auf Erfüllung bestehen, Schadensersatz verlangen oder vom Geschäft zurücktreten. Voraussetzung ist meist eine Mahnung mit Fristsetzung. Die konkreten Rechte hängen von Art und Schwere der Pflichtverletzung ab.
Wie lange gilt die Gewährleistung?
Im Vertragsrecht gilt bei Kauf- und Werkverträgen eine Frist von zwei Jahren ab Übergabe bzw. Abnahme. Bei gebrauchten Sachen kann die Frist auf ein Jahr verkürzt werden. Bei Bauwerken gilt eine verlängerte Frist von fünf Jahren.
Kann ich jeden Vertrag kündigen?
Bei Dauerschuldverhältnissen wie Miet- oder Arbeitsverträgen ist eine ordentliche Kündigung mit Frist möglich. Bei einmaligen Geschäften wie Kaufverträgen kommt meist nur ein Rücktritt bei Pflichtverletzung in Betracht. Aus wichtigem Grund ist eine außerordentliche Kündigung jederzeit möglich.

